Verkaufs- und Lieferbedingungen

Geltung

Dem Verkauf unserer Waren und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen, auch für Folgegeschäfte, zugrunde.

Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden alle Artikel nur in grundierter Ausführung (ohne Endlackierung) geliefert.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

An unsere Preise halten wir uns 6 Wochen gebunden.

Preisberechnung

Maßgebend für die Preisberechnung ist unser am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Listenpreis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anderes geregelt ist, bei Warenlieferung ab Lieferwerk. Ist eine frachtfreie Lieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers.

Lieferung

Die in unseren Verkaufsformularen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.

Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine
angemessene Nachricht zu setzten. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk verlassen hat.

Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in
Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.

Die Angaben in unserer Auftragsbestätigung sind bindend.

Zahlungen

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.

Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Besteller verbleibt das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht eingetreten ist. Die Berechnung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistung auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen zuruückzuhalten oder aber vom Vertrag zurückzutreten.

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

(a) Wir behalten uns das Eigentum an der jeweiligen gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei ertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

(b) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Vorraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf uns übergehen: Der Auftraggeber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnisse, die Forderungen selbst einzuziehen, bleiben hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber uns alle Angaben zu machen, die zur Feststellung des Dritten und zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Auftraggeber nicht gehören, weiterverkauft, so gilt unsere Forderung gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und unserem Auftraggeber vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

(c) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen und beachtliche Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich und spezifiziert mitzuteilen.

Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl eine Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der Ware zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei uns. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von unserer Verkaufsleitung zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung.

Für Mangelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit diese Gegenstand unserer Zusicherungserklärung war.

Schadenersatz

Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das Werk in Worth.
Gerichtsstand ist Geesthacht.

Schlussbestimmung

Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeiten des Vertrages im übrigen nicht.

Stand: 04.09.2018

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